Ich erlebe in meiner Bewerbungsberatung regelmässig, dass Bewerber unvollständige Arbeitszeugnisse mitbringen. Das motiviert mich heute, einige Worte zu diesem Thema zu schreiben.

Was sind die grössten Fauxpas bei Arbeitszeugnissen, und was gehört zwingend in ein Zeugnis?

Äusserst ungünstig ist es, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wenige Monate vor Austritt bekommen haben … ohne anschliessend noch ein Abschlusszeugnis zu erhalten. Dies hinterlässt beim Personaler den Eindruck, dass in diesen letzten paar Monaten etwas gravierend Negatives vorgefallen sein könnte.

Was ich ebenfalls öfters sehe, ist, dass der Titel fehlt oder nicht korrekt ist. Der richtige Titel muss zwingend Teil deines Zeugnisses sein: z.B. Lehrzeugnis / Praktikumszeugnis / Zwischenzeugnis / Zeugnis.

Falls in Ihrem Zwischen- oder Schlusszeugnis ausdrücklich auf ein oder mehrere Zwischenzeugnisse verwiesen wird, sollten Sie diese bei einer Bewerbung unbedingt mitschicken. Oftmals sind Bewerber der Meinung, dass das Schlusszeugnis allein massgebend ist, was jedoch nicht der Fall ist.

 

Folgende Elemente sollten in Ihrem Arbeitszeugnis erwähnt sein:

  • Angaben zur Person des Arbeitnehmers (Name, Vorname)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Zeitraum der Beschäftigung (Daten Eintritt/Austritt)
  • Bezeichnung der Position (zum Beispiel ‘Personalverantwortlicher’ oder ‘Controller’)
  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (nicht zwingend)
  • Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche (1. Prio zuerst genannt)
  • Beurteilung der Leistungen im Einzelnen (u.a. Qualität, Quantität, Speditivität)
  • Bei Führungskräften eine Beurteilung der Führungsleistung
  • Beurteilung des Sozialverhaltens (gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Externen)
  • Besondere Kenntnisse/Fachwissen
  • Angabe über Weiterbildungen (jedoch nur, wenn diese für den Aufgabenbereich wichtig sind)
  • Allfällige Beförderungen
  • Allfällige Krankheiten (die von der Länge her ins Gewicht fallen im Verhältnis zur Anstellungsdauer)
  • Vorbehalte
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Austrittsgrund
  • Schlussformulierung (Dank, Bedauern, Wünsche für die Zukunft) – nicht zwingend
  • Ort, Datum der Ausstellung, rechtsgültige Unterschrift

Ihr Arbeitszeugnis darf Sie nicht ‚behindern‘!

Und nicht zu vergessen: Allgemein gilt, dass ein Zeugnis vollständig sein muss und der Wahrheit entsprechen muss (Wenn die Kassiererin Veruntreuung begangen hat oder der Chauffeur alkoholsüchtig war, so gehört dies ins Zeugnis – andernfalls kann ein späterer Arbeitgeber u.U. gegen die vorherige Firma klagen). Ebenso muss ein Zeugnis wohlwollend sein – sprich, das Zeugnis soll das Fort-/Weiterkommen des Arbeitnehmers erleichtern und darf es nicht unnötig behindern.

Und, wie sieht Ihr persönlicher Zeugnischeck aus?  Alles beinhaltet? Perfekt, das freut mich! Noch Lücken? Bei gravierenden Lücken können Sie durchaus beim entsprechenden Arbeitgeber nochmals anklopfen und um ein vollständiges Zeugnis bitten. Ansonsten: fürs nächste Mal haben Sie nun die Checkliste, ok?